Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Firma
AERAsec Network Services and Security GmbH, nachfolgend AERAsec
genannt.
Art und Umfang der Leistungen werden jeweils durch gesonderte Verträge vereinbart.
Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
Vertragsabschluß
Angebote von AERAsec erfolgen grundsätzlich freibleibend und stellen
lediglich die Aufforderung an den Kunden zur Auftragserteilung dar. Erst durch die Annahme
(Auftragsbestätigung) des Auftrages durch AERAsec kommt ein Vertrag zustande.
Alle Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
AERAsec ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte
ausführen zu lassen.
Pflichten des Kunden
Der Kunde wird die Leistungen von AERAsec und die ihm übermittelten
Inhalte nur für seine internen Zwecke nutzen. Die Nutzung für Zwecke Dritter, wozu auch
Konzernunternehmen gehören, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet
Präsenz nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. AERAsec
übernimmt insoweit keine Prüfungspflicht und wird vom Kunden von jeglichen Ansprüchen
Dritter freigestellt, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren könnten.
Darüber hinaus haftet der Kunde gegenüber AERAsec auf Ersatz aller hieraus entstehenden
direkten und indirekten Schäden, auch der Vermögensschäden.
Der Kunde ist verpflichtet, AERAsec sofort über von ihm erkennbare
Störungen im Zusammenhang mit den Leistungen von AERAsec einschließlich der näheren
Umstände ihres Auftretens zu unterrichten. Ergibt die Störungsanalyse, dass die Störung
nicht von AERAsec zu vertreten ist, trägt der Kunde die Kosten der Störungsbeseitigung.
Der Kunde ist verpflichtet, die lizenz- und urheberrechtlichen
Bedingungen der Berater, Hersteller und Lieferanten einzuhalten.
Weiterhin ist er für die entsprechende Lizenzierung von gelieferter oder installierter
Soft- oder Hardware verantwortlich.
Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus 3.1, 3.2 und 3.4
berechtigen AERAsec zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
Leistungen von AERAsec
Die Leistungen von AERAsec werden in den schriftlichen Verträgen mit
dem Kunden vereinbart.
Die Vergütung der Leistungen von AERAsec, soweit sie nicht bereits in
den Verträgen festgesetzt ist, wird nach der jeweils gültigen Preisliste von AERAsec
berechnet. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsverpflichtung des Kunden entsteht mir der Bereitstellung
der Leistung durch AERAsec und kann ab diesem Zeitpunkt von AERAsec in Rechnung gestellt
werden.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich MwSt. in Höhe des jeweils
gültigen Satzes.
Rechnungen von AERAsec sind 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung
fällig.
Einwendungen gegen die erfolgte Abrechnung kann der Kunde nur innerhalb
von einer Woche ab Rechnungserhalt schriftlich erheben. Werden diese innerhalb der Frist
nicht erhoben, so gilt die Abrechnung in Umfang und Höhe als anerkannt.
Pauschale Nutzungsentgelte sind im voraus zum 1. Werktag eines jeden
Monats zur Zahlung fällig.
Die Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche von AERAsec ist nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Zahlungsverzug
Bezahlt der Kunde zum Fälligkeitstermin nicht, so kann AERAsec
Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
berechnen. Des weiteren kann AERAsec jegliche weitere Leistung zurückhalten und
sämtliche Vergütungen für die bisher erbrachten Leistungen abrechnen und fällig
stellen.
Leistet der Kunde auch auf eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung
trotz Fristablauf nicht vollständig, ist AERAsec berechtigt, den oder die Verträge mit
dem Kunden ganz oder teilweise fristlos zu kündigen.
Weitere Ansprüche von AERAsec wegen Verzuges des Kunden bleiben
hiervon unberührt.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Waren im
Eigentum von AERAsec. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung
der Saldoleistung.
Vertragsdauer und Kündigung
Verträge über die Leistung von AERAsec treten mit ihrer
Unterzeichnung in Kraft.
Soweit in den Einzelverträgen keine Vertragsdauer und Kündigungsregel
vereinbart wurde, sind die Verträge mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende
für beide Parteien kündbar.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Ein wichtiger Grund für AERAsec liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde in
erheblichem Maße seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt, in Zahlungsrückstand für
länger als einem Monat gerät, zahlungsunfähig oder über sein Vermögen das
Konkursverfahren eröffnet wird.
Ordentliche oder außerordentliche Kündigungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Die Beweislast für den Zugang der Kündigung trägt die
kündigende Partei.
Gewährleistung
AERAsec gewährleistet die Verfügbarkeit ihrer Produkte mit den in der
Leistungsbeschreibung benannten Eigenschaften.
AERAsec verpflichtet sich, die vom Kunden nach 3.3 mitgeteilten
Störungen und Mängel dieser Leistung unverzüglich und unentgeltlich nachzubessern, wenn
diese erheblich sind.
Schlägt die Mängelbeseitigung durch AERAsec fehl, kann der Kunde
schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Mängelbeseitigung setzen. Läuft auch
diese Nachfrist erfolglos ab, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den
Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von einem
Jahr ab Erbringung der betroffenen ursprünglichen Leistung.
Haftung
AERAsec haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige
Verursachung von Schäden ihrer gesetzlichen Vertreter und beauftragter Mitarbeiter.
Ansonsten ist eine Haftung von AERAsec über die
Gewährleistungsansprüche nach 8.2 und 8.3 hinaus, insbesondere ein Anspruch auf
Schadensersatz ausgeschlossen.
Bei der Installation von Sicherheitsmechanismen beim Kunden ist die
Haftung für solche Schäden, die durch das Umgehen dieser Sicherheitsmechanismen durch
Dritte entstehen, ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
Sofern die Einzelverträge abweichende Bestimmungen enthalten, gehen
diese den allgemeinen Geschäftsbedingungen der AERAsec vor. Dennoch gelten die
allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichwohl ergänzend, auch für zukünftige
Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern, auch wenn hierauf nicht nochmals
ausdrücklich Bezug genommen wird.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftlichen
Vereinbarungen beider Vertragsparteien geben die Vereinbarungen der Vertragspartner
vollständig wieder. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der
vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, so bleibt
hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragspartner und
ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten hieraus ist München. AERAsec ist
jedoch berechtigt, den Kunden auch vor einem anderen gesetzlich zuständigen Gericht in
Anspruch zu nehmen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die mit dem Kunden
geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht
Hohenbrunn, den 19.06.2001 |
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